Gesetzeslage

Kinder- und Jugendschutzaspekte im Cannabisgesetz (CanG)

Das Cannabisgesetz ist zum 01.04.2024 in Kraft getreten. Es regelt unter anderem den legalen, privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum. Für Jugendliche unter 18 Jahren bleiben Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis weiterhin verboten.  Details hierzu finden Sie hier.

 

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Quellen zur Gesetzeslage

Quellen zur Gesetzeslage (Auswahl)