Gesetzeslage
Warum für Jugendliche der Cannabiskonsum verboten ist (und bleibt)
Das Cannabisgesetz ist zum 01.04.2024 in Kraft getreten. Für Jugendliche unter 18 Jahren bleiben auch damit Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis weiterhin verboten.
Weitere Details dazu finden sich hier.
Der Besitz, Handel und Anbau von Cannabis ist in Deutschland verboten. Wer Cannabis konsumiert, muss mit rechtlichen Folgen rechnen. Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) schreibt in Deutschland vor, dass jeglicher Besitz von Cannabis und Cannabisprodukten (Haschisch, Marihuana etc.) strafbar ist. Genauso wie bei anderen illegalen Drogen, beispielsweise Heroin oder Ecstasy. Laut § 29 ff. des BtMG führt der Besitz von Cannabis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder zu einer Geldstrafe.
Es wandert aber niemand in den Knast, weil er einmal an einem Joint zieht. Denn jetzt wird es juristisch knifflig. Der Konsum einer illegalen Droge ist in Deutschland nämlich nicht strafbar. Aber: Zu konsumieren, ohne vorher Cannabis besessen zu haben, ist unmöglich. Letzten Endes macht man sich also doch strafbar.
Das eingeleitete Strafverfahren kann theoretisch eingestellt werden. Entscheidend ist die Frage, ob die Schuld als „gering“ oder „nicht gering“ vermutet wird. Wie entscheidet sich das Ganze? Wenn die Menge an Cannabis gering und nur zum sogenannten „Eigengebrauch“ bestimmt ist, sieht die Staatsanwaltschaft vielleicht von einer Strafverfolgung ab. Sie muss es aber nicht. In Deutschland ist nicht einheitlich festgelegt, wie viel eine geringe Menge ist. Jedes Bundesland kann selbst festlegen, wie groß der Toleranzbereich für den Eigenbedarf ist. Die Grenzwerte liegen dabei zwischen sechs und fünfzehn Gramm.
Liegt jedoch eine „Fremdgefährdung“ vor, kommt es in jedem Fall zu einer Strafe. Was bedeutet das? Eine Fremdgefährdung besteht zum Beispiel, wenn der Konsum in Schulen, Jugendheimen oder Jugendfreizeiteinrichtungen stattfindet. Hier können andere zum Nachmachen animiert werden. Brenzlig wird’s auch, wenn jemand Cannabis an andere abgibt – also verschenkt, ohne etwas dafür zu bekommen. Dies wäre zum Beispiel beim gemeinsamen Kiffen der Fall, wenn ein Joint die Runde macht.
Juristisch wird jeder Einzelfall geprüft. Grundsätzlich sollten Menschen, die kiffen, aber wissen, dass auch die Abgabe geringer Mengen strafbar ist – und nicht nur der Handel im großen Stil. Das Verfahren wird auf jeden Fall nicht eingestellt, wenn Erwachsene über 21 Jahren Cannabis an Minderjährige abgeben. Dann droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Wenn jemand sogar gewerbsmäßig mit Cannabis handelt oder die Gesundheit mehrerer Menschen gefährdet, liegt rechtlich ein besonders schwerer Fall vor. Dann muss mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr gerechnet werden.
Quellen zu Was sagt das Gesetz (Auswahl):
- Cannabisgesetz (BMG, 2024)
- So sollen Jugendliche vor Cannabis geschützt werden, FAQ zum Cannabisgesetz (BMG, 2024)
- FAQ zu Cannabis als Medizin (BfArM, 2024)
- Reitox Bericht 2023 – Workbook Rechtliche Rahmenbedingungen (DBDD, 2023)